So, meine Damen und Herren, herzlich willkommen zur Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene.
Ich meine, dass Herr Kutlich das schon angekündigt hat, dass er heute nicht persönlich da ist,
sondern mich geschickt hat. Ansonsten, wenn er es nicht angekündigt hat oder die, die
es noch nicht wissen, sind hoffentlich nicht zu negativ überrascht. Mein Name ist
Florian Nicola, ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Kutlich und Doktorand
im graduierten Kollegen Cyberkriminalität und forensische Informatik. Und ich habe die
Freude und Ehre heute mit Ihnen, diesen zweiten Übungsfall zu besprechen. Ich hoffe, dass
man mich einigermaßen gut versteht. Hier vorne klingt das schrecklich, wie das wieder ankommt,
aber darauf soll es gar nicht ankommen. Wenn es bei Ihnen gut ankommt, dann ist alles
in Ordnung. Falls jemand noch nicht über einen ausgedruckten Sachverhalt verfügt oder
den in irgendeiner Art nicht anders dabei hat, digital liegt hier vorne ein Stapel mit
Sachverhalten, da können Sie sich gerne bedienen, weil es durchaus wichtig ist natürlich, dass
jeder den Sachverhalt vor sich liegen hat. Ansonsten versuche ich, so ungewohnt die Situation
jetzt für Sie ist und vielleicht auch ein Stück weit für mich, das so gut wie möglich
für uns alle über die Bühne zu bringen, dass wir hier was davon haben, dass wir Spaß
bei der Veranstaltung haben und dass Sie von diesem Besprechungsfall so viel wie möglich
mitnehmen. Ich darf Ihnen noch ausrichten, von Professor Kutlich, was die Klausuranmeldung
angeht, sollten Sie alle schauen, ob Sie bei Stood-on-Exam Zugriff auf diese Veranstaltung
haben, also nicht im normalen Stood-on, sondern in der Examensplattform und sollten Sie da
keinen Zugriff drauf haben, dann sollen Sie eine E-Mail an ihn schreiben mit Ihrer Nutzerkennung
und dann kümmert er sich darum, dass Sie da den Zugriff drauf bekommen. Sollten Sie
irgendwelche anderen Fragen zur Klausur haben, hat er auch gesagt, also hinsichtlich der
Klausuranmeldung und so weiter, sollen Sie sich per E-Mail direkt an Herrn Kutlich wenden.
Gut, so viel zum Vorgeplänkel und dann würde ich jetzt tatsächlich sagen, steigen wir
in die Fallbearbeitung ein. Wir werden den Sachverhalt so ein bisschen analysieren und
dann Schritt für Schritt die Lösung uns gemeinsam erarbeiten und ich freue mich natürlich,
wenn Sie da auch mitarbeiten, damit wir das ein bisschen gemeinsam, die Veranstaltung
durchführen können. Gut, im besten Fall haben Sie natürlich den Sachverhalt alle
schon gelesen und im besten Fall wissen Sie auch noch, dass das Wichtigste beim Sachverhalt
immer der Bearbeitervermerk ist, deswegen steht er jetzt auch hier zuerst. Prüfen Sie in
einem Gutachten, dass auf alle unter 1. aufgeworfene Rechtsfragen eingeht, die Strafbarkeit des
A nach dem STGB am Abend des 12.05.2019 und dabei ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen
Umstände sich so zugetragen haben, wie A sie vorträgt oder wie er sie eben einschätzt.
Und zweitens, was sollten Sie als Rechtsanwalt, da gehen jetzt wahrscheinlich schon die Alarmglocken
an, dem A mit Blick auf seine Überlegungen unter römisch zweitens jeweils mitteilen
bzw. raten oder zu bedenken geben, haben Sie dabei gegebenenfalls etwas zu beachten, um
sich nicht selbst einem Strafbarkeitsrisiko auszusetzen. Ein vollständiges Gutachten
der hypothetischen Strafbarkeit ist nicht erforderlich, für beide Aufgaben gilt auf Fragen der Paragrafen
145 D 164 263 StGB ist nicht einzugehen.
Okay, und wie ist es die letzten Semester gelöst worden? Okay, dann gebe ich das so
weiter, dass wir das wahrscheinlich so machen müssen, ja? Okay.
Also es gibt tatsächlich Leute, bei denen es funktioniert, dann trotzdem danke für
den Hinweis, aber dann wissen wir, dass alle, bei denen es nicht funktioniert, die können
sich dann per E-Mail an den Lehrstuhl oder direkt an Herrn Kuttlich wenden. Wunderbar.
Aber das sind natürlich schöne Nachrichten, dass es jetzt teilweise funktioniert, wenn
es letztes Jahr so ein Desaster war. Gut, wenn Sie jetzt den Bearbeitervermerk gelesen
haben, noch bevor wir in den Sachverhalt gehen, könnte es natürlich sein, dass Sie jetzt
ein bisschen zusammenzucken. Rechtsanwalt, was ist das? Warum hier? Anwaltsklausur, das
ist doch irgendwie ganz ungewohnt. Eigentlich fängt doch eine Klausur so gar nicht an.
Und das sieht man auch, wenn man dann die erste Seite des Sachverhalts anschaut, den
Presenters
Florian Nicolai
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:29:48 Min
Aufnahmedatum
2021-10-28
Hochgeladen am
2021-10-29 18:09:09
Sprache
de-DE